
Das ICI Berlin vergibt Stipendien an Forschende und Kulturschaffende („Fellows“), um im Rahmen eines vom Institut vorgegebenen Leitprojekts die Durchführung eigenständiger Projekte im Dialog mit anderen Fellows am Institut zu unterstützen.
Bewerbungen aus allen Disziplinen, Bereichen und Nationen sind willkommen. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist erforderlich, wobei das Hochschulexamen, die Promotion bzw. die Habilitation zum Stipendienantritt nicht länger als 10 Jahre zurückliegen darf. Gute englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt, deutsche Grundkenntnisse sind erwünscht.
Stipendien werden in der Regel für ein bestimmtes Leitprojekt ausgeschrieben, Initiativbewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Gewährung eines Stipendiums ist eine ausschließlich freiwillige Leistung des ICI Berlin, ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht. Stipendien des ICI Berlin werden in der Erwartung gewährt, dass Fellows sich durch ihr Projekt am ICI Berlin engagieren, sich am intellektuellen Austausch im Institut beteiligen und an Institutsveranstaltungen (Colloquien, Workshops, Tagungen, kulturellen Veranstaltungen, sozialen Aktivitäten) teilnehmen. Längere Abwesenheiten außerhalb der im Institutskalender festgelegten veranstaltungsfreien Zeit sollen der Institutsleitung mitgeteilt werden.
Die aktive Beteiligung am gemeinsamen Jahresprojekt – bei dem die Einzelprojekte im Rahmen des Leitprojektes durch konzeptionelle Arbeit in Colloquien und Workshops mit Blick auf eine gemeinsame Veröffentlichung zusammengeführt werden sollen –, ist erwünscht. Besonders intensive Mitarbeit daran kann einen wichtigen Gesichtspunkt bei der Evaluierung von Verlängerungsanträgen darstellen.
Die Höhe des Stipendiums ergibt sich aus der Ausschreibung; das Stipendium wird monatlich ausbezahlt. Im Stipendium ist die Nutzung der Infrastruktur am Institut inbegriffen (u. a. Arbeitsplatz mit Rechner, Nutzung der Bibliotheksangebote). Das Stipendium selbst wird als Zuschuss zum Lebensunterhalt, nicht als Gegenleistung für die wissenschaftliche/künstlerische Tätigkeit gezahlt und es verpflichtet zu keiner Arbeitnehmertätigkeit für das ICI Berlin.
Sofern keine anderweitige Bewilligung erfolgt, sind die Stipendien auf die Dauer eines akademischen Jahres bestehend aus drei Trimester (d.i. insgesamt zehn Monate) beschränkt und können höchstens um ein Jahr verlängert werden. Auf Antrag können auch kürzere Stipendien für ein oder zwei Trimester („terms“) gewährt werden.
Zum Abschluss des Stipendiums muss ein Abschlussbericht vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass Ergebnisse des Projekts in Publikationen oder durch Aufführungen, Ausstellungen o. ä. öffentlich gemacht werden. Die Fellows sind verpflichtet, dabei auf die Förderung durch das ICI Berlin hinzuweisen und dem ICI Berlin jeweils ein Belegexemplar oder eine Dokumentation ihrer am ICI Berlin entstandenen Arbeit(en) kostenfrei zu überlassen.
Das Stipendium endet, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, wenn das Projekt des Fellows endgültig abgeschlossen ist, nicht mehr weiterverfolgt oder über einen Monat unterbrochen wird oder wenn sich ergibt, dass hinsichtlich des Projektgegenstandes oder des Leistungsstandes des Fellows eine Weiterförderung nicht mehr Erfolg versprechend ist. Das Stipendium entfällt automatisch vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, sobald eine berufliche Tätigkeit gegen Entgelt außerhalb des ICI Berlin über die Dauer von 4 Wochenstunden hinaus ohne vorherige Zustimmung der Institutsleitung angetreten wird. Weiterhin kann es vorzeitig widerrufen werden, wenn der Fellow eingegangene Verpflichtungen nicht einhält oder falsche bzw. unvollständige Angaben bei der Bewerbung machte. Überzahlungen sind rückzuerstatte
Bewerbungen werden auf Englisch oder Deutsch und nur über E-mail angenommen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind in der jeweiligen Ausschreibung angeführt und umfassen in der Regel ein Informationsblatt, einen tabellarischen Lebenslauf, Hochschulzeugnisse, eine Projektbeschreibung, Probetexte bzw. ein Portfolio und zwei Empfehlungsschreiben. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss eintreffen. Unvollständige oder verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Über die Gewährung der Stipendien entscheidet das Bewilligungskomitee, dessen Zusammensetzung die Geschäftsführung des ICI Berlin bestimmt. Bei der Entscheidung über die Gewährung der Stipendien steht die wissenschaftliche bzw. künstlerische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber, die Bedeutung ihres Vorhabens für die wissenschaftliche Forschung und die Relevanz für das Leitprojekt (und ggf. Fokus) im Vordergrund. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen des ICI Berlin sowie dem Ziel, eine interdisziplinäre, thematisch aufeinander abgestimmte Gruppe von Fellows zu formen.
Bewerberinnen und Bewerber erfahren spätestens drei Monate nach dem Bewerbungsschluss per E-mail von der Entscheidung des Bewilligungskomitees. Eine Begründung der Entscheidung erfolgt nicht.
Alle erforderlichen Versicherungen müssen von dem Fellow selbst abgeschlossen und bezahlt werden. Für die Zeit des Stipendiums muss eine Krankenversicherung bestehen, die die Krankheitskosten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt. Ein Nachweis darüber ist als Auszahlungsvoraussetzung für das Stipendium vorzulegen.