
Das ICI Berlin vergibt Stipendien an Forschende und Kulturschaffende, um im Rahmen eines vom Institut vorgegebenen Leitprojekts die Durchführung eigenständiger Projekte im Dialog mit anderen Fellows am Institut zu unterstützen.
Bewerbungen aus allen Disziplinen, Bereichen und Nationen sind willkommen. Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist erforderlich, wobei das Hochschulexamen, die Promotion bzw. die Habilitation zum Stipendienantritt nicht länger als 10 Jahre zurückliegen darf. Gute englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt, deutsche Grundkenntnisse sind erwünscht.
Stipendien werden in der Regel für ein bestimmtes Leitprojekt ausgeschrieben, Initiativbewerbungen an das Institut können nicht berücksichtigt werden. Die Gewährung eines Stipendiums ist eine ausschließlich freiwillige Leistung des ICI, ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Stipendien des ICI werden in der Erwartung gewährt, dass sich die Fellows wissenschaftlich bzw. künstlerisch durch ihr Projekt am ICI engagieren, sich hierdurch am intellektuellen Austausch am Institut beteiligen, an den Institutsveranstaltungen (Kolloquien, Workshops, Tagungen, kulturelle Veranstaltungen, soziale Aktivitäten) teilnehmen und das eigene Projekt als work-in-progress regelmäßig im institutsinternen Kolloquium präsentieren. Abwesenheiten während des im Institutskalender festgelegten akademischen Jahres sollen der Institutsleitung mitgeteilt werden.
Die Höhe des Stipendiums ergibt sich aus der Ausschreibung; das Stipendium wird monatlich jeweils am Monatsende ausbezahlt. Im Stipendium ist die Nutzung der Infrastruktur am Institut inbegriffen (u.a. Arbeitsplatz mit Rechner, Nutzung der Bibliotheksangebote). Das Stipendium selbst wird als Zuschuss zum Lebensunterhalt, nicht als Gegenleistung für die wissenschaftliche/künstlerische Tätigkeit gezahlt und verpflichtet zu keiner Arbeitnehmertätigkeit für das ICI.
Kurzstipendien werden für bis zu drei Monate gewährt und beginnen am 1. oder 15. eines Monats. Die Jahresstipendien beginnen, sofern keine anderweitige Bewilligung erfolgt, Mitte September und sind auf die Dauer von zehn Monaten beschränkt; nach Vorlage eines Stipendienberichts, der insbesondere eine aktive Beteiligung am gemeinsamen Leitprojekt belegt, kann eine Verlängerung um ein Jahr erfolgen.
Zum Abschluss des Stipendiums muss ein Abschlussbericht vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse des Projekts veröffentlicht werden. Die Fellows sind verpflichtet, in dieser Veröffentlichung die Förderung zu erwähnen und je ein Belegexemplar oder eine Dokumentation ihrer am ICI entstandenen Arbeit dem ICI kostenfrei zu überlassen.
Das Stipendium endet, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, wenn das Projekt des Fellows endgültig abgeschlossen ist, nicht mehr weiterverfolgt oder über einen Monat unterbrochen wird oder wenn sich ergibt, dass wegen des Projektgegenstandes oder des Leistungsstandes des Fellows eine Weiterförderung nicht mehr Erfolg versprechend ist. Das Stipendium entfällt automatisch vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, sobald eine berufliche Tätigkeit gegen Entgelt außerhalb des ICI über die Dauer von 4 Wochenstunden hinaus ohne vorherige Zustimmung der Institutsleitung angetreten wird. Weiterhin kann es vorzeitig widerrufen werden, wenn der Fellow eingegangene Verpflichtungen nicht einhält oder falsche bzw. unvollständige Angaben bei der Bewerbung machte. Überzahlungen sind rückzuerstatten.
Bewerbungen werden auf Englisch oder Deutsch und nur über E-mail angenommen. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind in der jeweiligen Ausschreibung angeführt und umfassen in der Regel ein Informationsblatt, einen tabellarischen Lebenslauf, Hochschulzeugnisse, eine Projektbeschreibung, Probetexte bzw. ein Portfolio und zwei Empfehlungsschreiben. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Bewerbungsschluss bei application(at)ici-berlin.org eintreffen. Unvollständige oder verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Über die Gewährung der Stipendien entscheidet das Bewilligungskomitee, dessen Zusammensetzung die Geschäftsführung des ICI bestimmt.
Bei der Entscheidung über die Gewährung der Stipendien steht die wissenschaftliche bzw. künstlerische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber, die Bedeutung ihres Vorhabens für die wissenschaftliche Forschung und die Relevanz für das Leitprojekt im Vordergrund. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Ressourcen des ICI, sowie dem Ziel, eine interdisziplinäre, thematisch aufeinander abgestimmte Gruppe von Fellows zu formen.
Bewerberinnen und Bewerber erfahren spätestens zwei Monate nach dem Bewerbungsschluss per E-mail von der Entscheidung des Bewilligungskomitees. Eine Begründung der Entscheidung erfolgt nicht.
Alle erforderlichen Versicherungen müssen von dem Fellow selbst abgeschlossen und bezahlt werden. Für die Zeit des Stipendiums muss eine Krankenversicherung bestehen, die die Behandlungskosten in der Bundesrepublik Deutschland trägt. Ein Nachweis darüber ist als Auszahlungsvoraussetzung für das Stipendium vorzulegen.